Hundegesetz
Auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen „ Animalsdecompagnie “ finden Sie alle nützlichen Informationen rund um die Tierhaltung.
In der Rubrik „Hunde“ finden Sie insbesondere Informationen zum Thema „ Praktische und theoretische Ausbildung für Hundehalter“ . Darin enthalten ist auch die „ Liste der anerkannten Hundetrainer nach Regionen “.
Dort finden Sie auch ein Dokument zum Download zum Thema „ Häufig gestellte Fragen zu Kursen für Hundehalter und Hundetrainerausbildung “.
Hundehalterschulung
Aufgrund der unmittelbaren Nähe von Hund und Mensch sieht das Tierschutzgesetz eine verpflichtende Schulung für alle Hundebesitzer vor, um sie über die wesentlichen Merkmale der Hundehaltung zu informieren. Die Ausbildung ist für alle Hundehalter und unabhängig vom Hundetyp verpflichtend.
Theoretische Ausbildung vor der Anschaffung eines Hundes
Wer noch nie einen Hund besessen hat, sollte vor der Anschaffung eines Hundes eine theoretische Schulung absolvieren. Dieser mindestens vierstündige Kurs informiert Sie über die Bedürfnisse Ihres Haustieres, den richtigen Umgang mit ihm und den damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Es handelt sich also um einen Sensibilisierungskurs.
Personen, die bereits einen Hund hatten, sollten diese Schulung nicht absolvieren.
Praktischer Kurs mit dem Hund
In bestimmten Kantonen (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kantonstierarzt). Wer sich einen Hund anschafft, muss, auch wenn er bereits einen besitzt, innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Tieres ein Praktikum absolvieren. Dieser Kurs ist eine Gelegenheit, dem Hundebesitzer einige grundlegende Kenntnisse über die Beherrschung seines Tieres in Alltagssituationen und seine Erziehung zu vermitteln, über die Abhilfe bei möglichen Verhaltensproblemen des Hundes und über das Erkennen risikoreicher Situationen und deren Entschärfung. Dieses Praktikum dauert mindestens 4 Stunden.
Sind Sie Hundetrainer? Möchten Sie die erforderlichen Kurse unterrichten? Alle notwendigen Informationen finden Sie hier:
Informationen für Hundetrainer
Organisationen, die dafür anerkannt sind, Menschen auszubilden, die für die Ausbildung von Hundebesitzern qualifiziert sind
Hunde bei der Verteidigungsarbeit:
Ausbildung von Sporthunden für den Verteidigungsdienst
Ausbildung für professionelle Hundezüchter:
In Züchtern und Betrieben, in denen Gebrauchshunde gewerbsmäßig gehalten werden und in denen eine einzige Gruppe von Tieren mit ähnlichen Haltungsanforderungen gehalten wird, muss die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person unabhängig davon nachweisen, dass sie die von der OVF anerkannte spezifische Ausbildung absolviert hat Beruf im Sinne von Art. 197 OPAn:
Anerkennungen von professionellen Hundezüchter-Trainern
Fachkontakt: info@bvet.admin.ch
Bundesamt für Veterinärwesen BVET
info@bvet.admin.ch Rechtliche Hinweise
www.bvet.admin.ch